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Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie mich an, oder nutzen Sie einfach das Kontaktformular. 

 

Bitte melden Sie sich frühzeitig, idealerweise zwischen der 12 . und 16. Schwangerschaftswoche, bei mir an. Ich betreue im Umkreis bis zu 25 km.

 

Alle Hebammenleistungen auf Grundlage des Vertrages über Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen dem Berufsverband der Hebamme und dem GKV Spitzenverband abgeschlossen wurde, sind Leistungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen. 

 

Privatversicherte Frauen tragen die Kosten für die Behandlung selbst und müssen sich bei der Hebamme über die Kosten informieren. 

 

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